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Leuchtflaschen mit Serviettentechnik
Ein kreatives Kursangebot
Freitag, 05.04.2024, 10.00 Uhr - 12.30 Uhr
Centro Cultural, Quesada

Tischtennis Gruppe (neue Aktivität)
Montag, 08.04.2024, 11.00 Uhr
Av. de la Asuncion 22, Los Balcones

Mehrtägige Reise Valencia + (AUSGEBUCHT)
07.05.2024 - 09.05.2024, 07.30 Uhr
Bushaltestelle beim Torbogen Quesada

Wetter

Gut zu wissen
Bibliothek
In der Bibliothek können französische und deutsche Bücher ausgeliehen werden.
 
Geöffnet ist sie jeweils donnerstags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Die Adresse lautet wie folgt:  
Calle San Isidro  (ohne Hausnummer, es ist eine Art Garage, aber aussen ist ein kleines Schild aufgehängt)
03170 Rojales
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Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen in Spanien läuft in jeder Beziehung zweispurig. Zum einen gibt es die privaten Krankenkassen und zum anderen die staatliche „seguridad social“. Ärzte und Krankenhäuser/Kliniken sind dabei ebenfalls entweder privat oder staatlich geführt.

Bei den privaten Versicherunggesellschaften gibt es eine grosse Auswahl und Verträge können zum Teil individuell angepasst werden. Die Deckung bei einer Behandlung in privaten Krankenhäusern oder bei privaten Ärzten in der Umgebung sollte unbedingt beachtet werden. Auch kann die Deckung bei Leistungen auf Intensivstationen oder anderweitigen schwierigen Behandlungen, ganz unterschiedlich sein. Es lohnt sich, das Thema sorgfältig anzuschauen und die Leistungen verschiedener Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, bevor eine Police abgeschlossen wird.

Für Schweizer Bürger, welche eine AHV/IV-Rente beziehen und hier wohnhaft sind, besteht ein bilaterales Abkommen. Sie werden in die staatliche Krankenversicherung aufgenommen. Der monatliche Betrag beläuft sich auf
ca. € 90 monatlich.
Um dieses Abkommen in Anspruch nehmen zu können, muss man sich bei der Verwaltung, der „tersorería de la seguridad social“, melden. Es sind dazu einige Papiere notwendig.

Achtung: Wenn man sich von der Krankenkasse in der Schweiz befreien will, sollte ein Wechsel zu einer spanischen  Einrichtung, ob privat oder staatlich, innerhalb kurzer Zeit erledigt werden.
Die gemeinsame Einrichtung der Krankenkassen KVG in Olten kann Sie darüber informieren: https://www.kvg.org.

Die Ambulanz wird Sie in einem Notfall zu einem staatlichen Krankenhaus fahren.

Falls Sie eine private Krankenversicherung haben und bei Bedarf in ein privates Krankenhaus eingeliefert werden wollen, erkundigen Sie sich
im Voraus über die Möglichkeiten. Im Quirón Torrevieja gibt es zum Beispiel eine Zusatzversicherung, die nebst anderen Dienstleistungen, eine direkte Einweisung der Ambulanz ins private Krankenhaus Torrevieja garantiert.
https://www.quironsalud.es/idcsalud-client/cm/torrevieja/tkContent?locale=es&idContent=219717

Informationen zu Pflegedienst und Physiotherapie finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt "Inserate".
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Führerschein
Für die Erneuerung des Führerscheins ist ein kurzer Test bei einem entsprechenden, anerkannten Arzt notwendig. Zur Beantragung des spanischen Führerausweises werden zusätzlich diverse Dokumente benötigt. Bei einem Psicotécnico kann man beides erledigen. Der Gang zum Strassenverkehrsamt kann einem so, gegen einen Aufpreis, erspart werden.

Hier zwei Adressen in Torrevieja:

CENTRO MÉDICO PSICOTÉCNICO TORREVIEJA

Calle Ramon y Gallud 11, klingeln bei 1 A
Tel.-Nr. 966706565

CERECO TORREVIEJA

Calle Caballero de Rodas, 38
Tel.-Nr. 965 713 858
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ITV
Der Termin für die periodische Motorfahrzeugkontrolle muss eigenständig wahrgenommen werden. Ein Erinnerungsschreiben wird jeweils (nur manchmal) zugestellt, allerdings ohne Termin. Damit keine Wartezeiten entstehen, empfiehlt es sich, vorgängig online einen Termin bei der gewünschten ITV zu vereinbaren. Autos, die älter als zehn Jahre sind, müssen jedes Jahr erneut vorgeführt werden.

Für Torrevieja, Orihuela (San Bartolomé) und Pilar de la Hordada:
https://tuitv.es/cita-previa/
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Strassenverkehr

Neue Innerorts-Geschwindigkeitsbeschränkungen (gültig ab 11. Mai 2021)
Die Nichteinhaltung der neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf urbanen Straßen durch die Fahrer wird als schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Straftat angesehen und kann, je nach Geschwindigkeit, zu einer Geldstrafe zwischen € 100.- und € 600.- und zum Verlust von bis zu sechs Lizenzpunkten führen.

Auf einer Straße mit einer Fahrspur in beide Richtungen oder wenn die Höchstgeschwindigkeit max. 30 km/h beträgt, beträgt die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung zwischen 31 km/h und 50 km/h € 100.-.

Bei einer Höchstgewschwindigkeit von 50 km/h kostet eine Geschwindigkeitsübertretung bis hin zu 60 km/h eine Geldstrafe von € 300.- und den Verlust von zwei Lizenzpunkten.
Eine Übertretung zwischen 61 km/h und 70 km/h kostet € 400.- und vier Lizenzpunkte.
Eine Übertretung zwischen  71 km/h und 80 km/h führt zu einer Strafe von € 500.- und zum Verlust von 6 Lizenzpunkten.

Diese Straftaten gelten als schwerwiegend: Schwerwiegende Verstösse sind Verstösse, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschreiten. Wenn Sie also mehr als 80 km/h auf einer auf 30 km/h begrenzten Strasse fahren, werden eine Geldstrafe von 600 € verhängt und 6 Lizenzpunkte abgezogen.
Ein deutliches Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch zu einer Gefängnisstrafe für die verantwortungslosesten Fahrer führen.
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in bewohnten Gebieten ist ein Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit, welches in Art. 379 des Strafgesetzbuches verankert ist  und mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Strafe von sechs bis zwölf Monaten gemeinnütziger Arbeit, bestraft wird.
In jedem Fall ist mit einem Entzug des Führerausweises für Personenwagen und Mopeds während einen Zeitraum von mehr als einem und bis zu 4 Jahren zu rechnen.


Punktesystem im Strassenverkehr
Im Jahr 2006 wurde in Spanien ein Punktesystem im Strassenverkehr eingeführt. Im Gegensatz zu Deutschland werden die Punkte bei schwerwiegenden Verstössen im Strasserkehr abgezogen.

Jede Fahrerin und jeder Fahrer erhält am Anfang 12 Punkte. Nach drei Jahren ohne grössere Verfehlung erhöht sich der Saldo um zwei Punkte auf 14 Punkte. Nach weiteren drei Jahren ohne Punkteverlust erhält man das Maximum von 15 Punkten.

Werden Punkte abgezogen, kommen nach 2 Jahren ohne Verfehlung die Punkte wieder hinzu. Wer nur noch wenige Punkte auf seinem Konto hat, kann dies mit einem Verkehrskurs teilweise wieder gutmachen.
Bei 0 Punkten wird der Führerausweis entzogen und der Verkehrskurs wird obligatorisch für eine erneute Fahrbewilligung.

Hier einige Verstösse, welche zu einem Punkteabzug führen (aktualisiert 21. März 2022):

- Fahrlässige, schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Bussgelder von € 100.- bis €
600.-  = minus 2-6 Punkte
- Alkohol am Steuer (die Limite liegt beim Atemtest bei 0,25 mg/l und beim Bluttest 0,5 g/l  
= minus 4 -6-Punkte
- Handy am Steuer (in der Hand halten reicht) Euro 200.- Busse = minus 6 Punkte
- Nichtbenutzen des Sicherheitsgurtes  = minus 4 Punkte
- Rotlicht oder STOP überfahren  = minus 4 Punkte
- Nichteinhalten der Distanz  = minus 4 Punkte
- Nichtbeachten des Vortrittes für Fahrradfahrer und Fussgänger  = minus bis zu 4 Punkte
- Verbotene Fahrrichtung  = minus bis zu 6 Punkte

Neu:
Radfahrer. Die Reform des Verkehrsrechts zielt darauf ab, die Sicherheit von Radfahrern durch zwei wesentliche Änderungen zu erhöhen. Auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen in jeder Richtung ist beim Überholen von Radfahrern oder Mopeds ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben. Darüber hinaus wird die Strafe für das Überholen "unter Gefährdung oder Behinderung von Radfahrern" oder ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern" von drei auf sechs Punkte erhöht. Auch das Halten oder Parken auf Radwegen ist verboten.

Zigarettenstummel und andere Gegenstände. Das Werfen von Gegenständen auf die Strasse oder in die unmittelbare Nähe der Strasse, welche Unfälle oder Brände verursachen können, wird von einer schweren zu einer sehr schweren Straftat hochgestuft. Dieses Vergehen zieht den Verlust von sechs Punkten und eine Geldstrafe von 500 Euro nach sich.

Die vorhandenen Punkte können mit der App "miDGT" eingesehen werden. Allerdings nur, wenn die Handy-Nummer beim Strassenverkehrsamt hinterlegt ist. Falls ein Zertifikat über die vorhandenen Punkte benötigt wird, kann dies auch mittels Termin beim DGT (dirección general de tráfico = Nationales Strassenverkehrsamt), persönlich angefordert werden.
https://www.dgt.es/inicio/

Autopannen
Ist ein Fahrzeug bei einer spanischen Versicherung unter Vertrag, rufen Sie bitte zuerst die Versicherung an, und geben Sie den genauen Standpunkt bekannt. Der Abschleppdienst wird von der Versicherung organisiert. Es ist ratsam, sich nach der Telefonnummer des Abschleppdienstes ihrer Versicherung vorgängig zu erkundigen. Eine Panne kann ja auch nachts passieren, und da nimmt auf der Versicherung niemand das Telefon ab.

Ansonsten suchen Sie einen Abschleppdienst in der Umgebung.

Hier eine Abschleppdienst aus der Region:  Gruas Auto Amigo Torrevieja, Tel.-Nr. +34 675 13 69 79

Pannendreiecke
Seit Juli 2021 können die Pannendreiecke (in Spanien sind zwei obligatorisch), durch eine Notfalllampe V-16 ersetzt werden.

Ab dem 1.1.2026 werden diese Notfall-Lampen die Pannendreiecke definitiv ersetzen.
https://www.autofacil.es/seguridad/luces-de-emergencia-v16-entran-vigor-julio/253225.html
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Steuern in Spanien
Jede Person, welche mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, muss sich in der entsprechenden Wohngemeinde anmelden (empadronar) und ist steuerpflichtig. Die Steuererklärung für das vorhergehende Jahr ist jeweils im Mai/Juni fällig. Man wird nicht dazu aufgefordert, sondern muss selbst aktiv werden. Die Steuerberater (Asesores) werden Ihnen dabei behilflich sein.

Wer Eigentum in Spanien besitzt und nicht im Land wohnhaft ist, muss eine jährliche Nicht-Residenten-Steuer bezahlen. Das Formular (Modelo 210) muss bis zum 31.12. des Folgejahres deklariert und bezahlt werden. Auch diese Steuer ist eine sogenannte Bringschuld, welche man unaufgefordert einzureichen hat.

Es werden nun vermehrt Kontrollen durch das Steueramt (Hacienda) durchgeführt. Eine Vernachlässigung der Steuerpflicht kann zu einer Nachzahlung für die letzten 5 Jahre inklusive Bussgeld führen.

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